- Nicht vorschnell zahlen.
- Schriftlich widersprechen (per Einschreiben oder über offiziellen Weg).
- Beweise sichern.
- Anzeige bei der Polizei prüfen.
- Auskunfteien (SCHUFA / KSV1870 / ZEK) prüfen.
- Bei Ausweisverlust Sperrnotruf oder Meldebehörde kontaktieren.
Unsicher, welcher Fall passt? Starte Mimikama SOS – das Tool führt dich Schritt für Schritt zum nächsten sinnvollen Handeln.
Mimikama SOS startenWas ist passiert?
Identitätsdiebstahl bedeutet, dass jemand deine personenbezogenen Daten – Name, Geburtsdatum, Adresse, ggf. Ausweisdaten – nutzt, um in deinem Namen Verträge abzuschließen, Bestellungen zu tätigen oder Konten anzulegen. Das fällt meist erst auf, wenn Rechnungen, Mahnungen oder Inkasso-Briefe ankommen.
Wichtig: Du musst eine Forderung nicht bezahlen, nur weil sie auf deinem Namen steht. Wenn du den Vertrag nicht abgeschlossen hast, bist du nicht zahlungspflichtig – das musst du allerdings ordentlich dokumentieren.
Was du jetzt tun solltest
- Forderung schriftlich widersprechen. Innerhalb der angegebenen Frist, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. Vorlage: „Ich widerspreche der Forderung. Ich habe diesen Vertrag/diese Bestellung nicht abgeschlossen.“
- Beweise sichern – alle Briefe, Mahnungen, Vertragsunterlagen, ggf. Schreiben mit Datum.
- Anzeige bei der Polizei. Die Aktenzeichen-Nummer kann später als Nachweis dienen.
- Auskunfteien prüfen. SCHUFA (DE), KSV1870/IKO (AT), ZEK (CH) – Selbstauskunft beantragen, um zu sehen, ob negative Einträge entstanden sind.
- haveibeenpwned prüfen – ist deine Mail in Datenlecks aufgetaucht? Falls ja, betroffene Passwörter ändern.
- Bei Ausweisverlust umgehend die Meldebehörde informieren, ggf. Sperrnotruf 116 116 (Deutschland) für Karten und Ausweise.
- Wenn ein Mahnbescheid kommt – innerhalb der Frist Einspruch einlegen. Versäumst du die Frist, kann der Mahnbescheid vollstreckbar werden.
Was du nicht tun solltest
- Mahnbescheide nicht ignorieren – die Frist läuft.
- Keine weiteren Ausweiskopien an Inkasso-Firmen oder Online-Plattformen senden.
- Keine fremden Forderungen still bezahlen, „damit Ruhe ist“ – das bestätigt sie rechtlich.
- Nicht ohne Nachweis telefonisch abwimmeln lassen. Alles wichtige schriftlich erledigen.
Wann Bank, Polizei, Plattform oder Hilfsstelle zuständig sind
Polizei: Anzeige bei Identitätsdiebstahl, ggf. Aktenzeichen für späteren Nachweis.
Auskunfteien: Selbstauskunft, ggf. Korrektur falscher Einträge.
Anbieter / Inkasso: schriftlicher Widerspruch.
Verbraucherzentralen: beraten bei kniffligen Fällen, ggf. Musterbriefe.
Welche Belege du sichern solltest
- Original-Mahnungen und -Briefe
- Vertragskopien, falls verschickt
- Inkasso-Schreiben mit Aktenzeichen
- Briefumschläge mit Poststempel
- Korrespondenz mit den Anbietern
- Polizei-Aktenzeichen nach Anzeige
Offizielle Hilfe-Links
- SCHUFA Selbstauskunft (Deutschland)
- KSV1870 (Österreich)
- ZEK Zentralstelle für Kreditinformation (Schweiz)
- Datenleck prüfen (haveibeenpwned)
Unsicher, welcher Fall passt? Starte Mimikama SOS – das Tool führt dich Schritt für Schritt zum nächsten sinnvollen Handeln.
Mimikama SOS startenHäufige Fragen
Was tun bei fremder Rechnung?
Schriftlich widersprechen mit dem Hinweis, dass du den Vertrag nicht abgeschlossen hast. Kopie aller Unterlagen aufbewahren. Falls weitere Forderungen kommen, dokumentieren und Anzeige erstatten.
Was tun bei Inkasso?
Schriftlich der Forderung widersprechen. Falls du nichts gekauft hast, kein Inhaltsverzeichnis akzeptieren – verlange den vollständigen Vertragsnachweis. Verbraucherzentralen helfen mit Musterbriefen.
Was tun bei Mahnbescheid?
Innerhalb der genannten Frist (üblich: zwei Wochen) Einspruch einlegen. Das ist mit dem beiliegenden Formular möglich. Bei Versäumnis kann der Mahnbescheid vollstreckbar werden. Im Zweifel rechtsanwaltlich oder bei Verbraucherzentrale beraten lassen.
Welche Auskunfteien prüfen?
In Deutschland SCHUFA und ggf. Bürgel/Creditreform; in Österreich KSV1870 und IKO; in der Schweiz ZEK und IKO. Selbstauskunft ist jährlich kostenfrei (DSGVO).
Was tun bei verlorenen Ausweisdokumenten?
Umgehend die Meldebehörde informieren – Personalausweis, Reisepass und Führerschein lassen sich für Behörden „verloren melden“. Bei EC-/Kreditkarten den Sperrnotruf 116 116 anrufen. Das verhindert weitere missbräuchliche Verwendung.